Die Psychotherapie ist in Österreich im Psychotherapiegesetz geregelt. Zentral ist die Verschwiegenheitspflicht.
Eine Einheit ist 50 Minuten lang und kostet € 90,00. Von Seiten der Krankenkassen wird die Therapie teilweise zurückgezahlt.
Der tatsächliche Betrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Die OÖGKK „zahlt“ einen Zuschuss von € 33,70.
Bei anderen Krankenkassen haben Sie nur einen geringen Selbstbehalt zu tragen.
Dazu benötigen Sie spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung eine Überweisung z.B. vom Hausarzt oder Psychiater.
Nach jedem Monat erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie einreichen können.
Bis zum Vorabend können Sie die Stunde kostenfrei absagen, ansonsten muss sie leider verrechnet werden.
Die Dauer der Therapie ist im Vorfeld schwer abzuschätzen. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Schweregrad des Leidens und dem gewünschten Ziel.